Kombinationsleistung
Bei der Kombinationsleistung handelt es sich um eine Kombination der Pflegesachleistung mit der Geldleistung im Rahmen der Pflegegeldleistung.
Wenn der Anspruch auf Sachleistung nur unvollständig genutzt wird, kann der "Überschuss" anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Somit kommt diese Kombinationsleistung dann zum Tragen, wenn die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft wird. Der dabei nicht verbrauchte Anteil am Höchstbetrag steht dann als „Geldleistung" für Pflegepersonen noch zur Verfügung.
Wird beispielsweise 80 % des Höchstbetrages der „Sachleistung" verbraucht, stehen daneben noch 20 % des Pauschalbetrages des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe zur Verfügung. So kann z.B. die persönliche Pflege durch einen A.i.P.-Pflegedienst erfolgen und die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Familienangehörigen. Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ab dem 1. Juli 2008 werden die Leistungen bei der Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld mit teilstationärer Pflege verbessert.
Wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für Pflegesachleistung, wenn Sie uns vorgeben, wieviel Pflegegeld Sie unbedingt benötigen. So können Sie sofort sehen, welche Pflegesachleistung Sie sich auswählen oder wünschen können.
A.i.P. -
Ambulante und individuelle Pflege


