Leistungen der Pflegeversicherung
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sind im 11. Sozialgesetzbuch, SGB XI, Dritter, Vierter und Fünfter Abschnitt, §§ 36-45 ausführlich beschrieben.
Die Abschnitte gliedern sich wie folgt:
Nähere Informationen zu den §§ und zu den Abschnitten finden Sie in der Auswahl anhand der Navigation (links)
Dritter Abschnitt
Leistungen
Erster Titel
Leistungen bei häuslicher Pflege
§ 36 Pflegesachleistung
§ 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
§ 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
§ 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
§ 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Zweiter Titel
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
§ 41 Tagespflege und Nachtpflege
§ 42 Kurzzeitpflege
Dritter Titel
Vollstationäre Pflege
§ 43 Inhalt der Leistung
Vierter Titel
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
§ 43a Inhalt der Leistung
Vierter Abschnitt
Leistungen für Pflegepersonen
§ 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
§ 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit
§ 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Fünfter Abschnitt
Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
§ 45a Berechtigter Personenkreis
§ 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen
§ 45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
§ 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
A.i.P. -
Ambulante und individuelle Pflege


