Leistungen der Pflegeversicherung

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Leistungen der Pflegeversicherung. Diese sind im 11. Sozialgesetzbuch, SGB XI, Dritter, Vierter und Fünfter Abschnitt, §§ 36-45 ausführlich beschrieben.

Die Abschnitte gliedern sich wie folgt:

 

Nähere Informationen zu den §§ und zu den Abschnitten finden Sie in der Auswahl anhand der Navigation (links)

Dritter Abschnitt

Leistungen

Erster Titel
Leistungen bei häuslicher Pflege

§ 36 Pflegesachleistung
§ 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

§ 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
§ 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

§ 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

 

Zweiter Titel
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

§ 41 Tagespflege und Nachtpflege

§ 42 Kurzzeitpflege

 

Dritter Titel

Vollstationäre Pflege

§ 43 Inhalt der Leistung

 

Vierter Titel
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

§ 43a Inhalt der Leistung

 

Vierter Abschnitt

Leistungen für Pflegepersonen
§ 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen

§ 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit
§ 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen

 

Fünfter Abschnitt

Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen

§ 45a Berechtigter Personenkreis
§ 45b Zusätzliche Betreuungsleistungen

§ 45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
§ 45d Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe