Häusliche Krankenpflege
Die Häusliche Krankenpflege dient der Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung in Ihrer Häuslichkeit. Der behandelnde Arzt delegiert über eine Verordnung bestimmte Aufgaben an den Pflegedienst. Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R Ihre Krankenversicherung, nachdem die Durchführung der ärztlichen Verordnung zuvor von der Krankenkasse genehmigt wurde. Über die gesetzlichen Zuzahlungen informiert Sie gerne Ihre Krankenkasse.
Die genehmigungsfähigen Leistungen, die einer vorherigen ärztlichen Anordnung / Verordnung bedürfen, ergeben sich aus der Liste der Häuslichen Krankenpflege.
z.B.
Nach ärztlicher Verordnung können wir folgende Behandlungsleistungen übernehmen:
- Anleitung bei der Grundpflege
- Anleitung bei der Behandlungspflege
- Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
- Blasenspülung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Versorgen und Überprüfen einer Drainage
- Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Infusion i.v., s.c. oder über Port, über Schwerkraft und über Pumpen
- Schmerztherapie
- Inhalation
- Injektion i.v., i.m. und s.c.
- Richten einer Injektion
- Instillation
- Auflegen eines Kälteträgers
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Katheterisierung der Harnblase
- Spezielle Krankenbeobachtung
- Legen und Wechseln einer Magensonde
- Medikamentengabe
- Versorgung einer PEG
- Stomabehandlung
- Wechsel und Pflege einer Trachealkanüle
- Pflege des zentralen Venenkatheters
- Wundverband
- Kompressionsverband und -strümpfe
- stützende und stabilisierende Verbände
A.i.P. -
Ambulante und individuelle Pflege


